Ukraine - Neuregelung für Unterstützung Geflüchteter

Jobcenter übernehmen Zuständigkeit

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Ludwigshafen. Die finanzielle Unterstützung für Geflüchtete aus der Ukraine übernehmen ab 1. Juni dieses Jahres die Jobcenter. Das wurde auf politischer Ebene jüngst entschieden. Die Verwaltungen von Ludwigshafen, Speyer, Frankenthal und dem Rhein-Pfalz-Kreis kündigen an, sich nun eng mit dem Jobcenter Vorderpfalz-Ludwigshafen abzusprechen, damit der Zuständigkeitswechsel reibungslos gelingt. Außerdem gibt es eine Übergangsregelung bis zum 31. August. Das hat die Bundesregierung entschieden. Auf lokaler Ebene gab es in den vergangenen Wochen mehrere Abstimmungstreffen auf Arbeitsebene, aber auch mit der Politik. Hierbei wurde nicht nur der Übergabeprozess besprochen, sondern auch direkt nach pragmatischen Lösungen gesucht. Das Jobcenter profitiert dabei von den bereits gesammelten Erfahrungen seiner kommunalen Träger und kann die vorhandenen Daten bei der Antragstellung nutzen.

Hintergrund für die Umstellung ist, dass die Hilfegewährung nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird, heißt es in der Pressemeldung. Voraussetzung für den Leistungsbezug im Jobcenter ist der Nachweis über einen Aufenthaltstitel und die finanzielle Hilfebedürftigkeit.