Lampertheim. Das Gewerbegebiet an der Wormser Landstraße wächst. Es lägen bereits Anfragen von ansiedlungswilligen Betrieben vor, antwortete die Stadtverwaltung auf eine Anfrage im Stadtentwicklungs-, Energie- und Bauausschuss. Das Gremium befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit der Erweiterung um einen zweiten Bauabschnitt.
Dabei wurde der städtebauliche Vertrag, den die Stadt mit der Stadtentwicklungsgesellschaft SEL zur Erschließung dieses Gebiets abschließen will, einstimmig gebilligt. Laut SEL-Geschäftsführer Jens Klingler, der eine Anfrage von SPD-Fraktionschef Marius Schmidt beantwortete, ist das Stadtmarketing mit dem Auftrag der Grundstücksvermarktung betraut worden. Ende dieses Jahres soll ein Vermarktungskonzept beschlossen werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Erschließung wurde im Ausschuss auch auf die erforderlichen Abstandsregelungen von bewohnten Räumen zu Unternehmen hingewiesen, die mit Gefahrgütern produzieren, etwa die BASF. Laut Seveso-Richtlinie betrage der Mindestabstand 950 Meter. An dieser Stelle fragte sich CDU-Fraktionsmitglied Franz Korb, inwieweit die Flüchtlingsunterkunft in der Gaußstraße von dieser Richtlinie betroffen sei. Die Unterkunft befinde sich im Abstand von weniger als 950 Meter zum Werk der Chemiefabrik. Diese Frage, so Bürgermeister Gottfried Störmer, sei in Absprache mit der Bauaufsicht des Kreises zu klären.
Der Südhessen Morgen hatte 2015 berichtet, eine Nutzungsänderung für das ehemalige Bürogebäude sei vom Kreisbauamt Heppenheim genehmigt worden und gelte befristet bis Ende 2019. Die Pressestelle der Kreisverwaltung beantwortete eine Anfrage dieser Zeitung unterdessen mit dem Hinweis, für die Unterkunft liege eine auf zehn Jahre befristete Genehmigung vor. Diese werde zur Zeit gerichtlich angefochten. Informationen über den Prozessbeteiligten wollte Pressesprecher Johannes Bunsch nicht preisgeben. Eine weitere Nutzung des Gebäudes sei vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängig. Die Klage habe aber keine aufschiebende Wirkung. Das Gebäude könne deshalb bis zu einem endgültigen Urteil in der genehmigten Form genutzt werden.
Das Regierungspräsidium (RP) in Darmstadt bestätigte auf Anfrage, die Bauaufsicht des Kreises Bergstraße habe sich 2017 an die Genehmigungsbehörde gewandt, um eine Nutzungsänderung des früheren Bürogebäudes in der Gaußstraße für eine Flüchtlingsunterkunft zu beantragen. Das Regierungspräsidium habe seitdem „mehrmals klar zum Ausdruck gebracht“, dass eine solche dauerhafte wohnliche Nutzung im Achtungsabstand von Störfall-Betrieben „grundsätzlich unzulässig“ sei.
Daraufhin habe ein Gespräch zwischen Vertretern des Regierungspräsidiums und der Heppenheimer Kreisverwaltung stattgefunden, in dem die Behördenvertreter ihren Standpunkt noch einmal erläutert hätten. Seitdem sei den zuständigen Immissionsschützern des Regierungspräsidiums keine beabsichtigte Änderung bekannt, weder in der Bauleitplanung noch in Form eines förmlichen Baugesuchs.
Der Pressesprecher der Lampertheimer Stadtverwaltung, Christian Pfeiffer, antwortete gestern auf SHM-Anfrage, die Stadt Lampertheim sei im Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Flüchtlingsunterkunft nicht beteiligt. Das Gebäude sei vom Kreis beim Privateigentümer des früheren Bürogebäudes angemietet worden.