Lampertheim. Zum 1. Januar 2023 erhöht die Stadtverwaltung die Friedhofsgebühren. Das hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Die bisher gültige Satzung läuft zum Jahresende aus. Nach hessischem Landesrecht sollen die Gebühren für Friedhöfe grundsätzlich kostendeckend erhoben werden. Die Stadtverordnetenversammlung kann aber einen davon abweichenden Kostendeckungsgrad festlegen. Dieser wird – so der Beschluss – mit der neuen Satzung auf einheitlich 85 Prozent für alle Grabarten festgesetzt.
Bisher entsprachen die Gebühren den unterschiedlichen Kostendeckungsgraden zwischen 70 und 100 Prozent. Die Preise für die letzte Ruhe lagen zwischen 1200 Euro für ein anonymes Urnenreihengrab als günstigste Grabart und 5100 Euro für ein Rasenwahlgrab, der teuersten Variante.
85 Prozent Kostendeckung
Wenn im nächsten Jahr ein einheitlicher Kostendeckungsgrad von 85 Prozent für alle Grabarten gilt, werden manche günstiger, andere teurer. So wird dann die Nische in einer Urnenstele mit 1185 Euro die günstigste Bestattungsart sein. Das Rasenwahlgrab bleibt die teuerste Variante, wird aber mit 5080 Euro etwas billiger. Für Kindergräber wird auch weiterhin eine Gebühr von 335 Euro erhoben, dies entspricht einem Kostendeckungsgrad von unter 50 Prozent.
In den Gebühren enthalten sind die Kosten für Grund und Boden, Verzinsung und Abschreibung, die Unterhaltungskosten sowie die Unterhaltungs- und Pflegekosten in den Grabfeldern. Auch die Gebühren für Bestattungen, Umbettungen, Ausgrabungen, die Benutzung der Trauerhalle sowie weitere Dienstleistungen werden neu festgesetzt. Die Bestattung von Urnen in Urnenstelen bleibt die günstigste Variante. swa