Rhein-Neckar. Waldbesitzern und Förstern bereiten immer mehr illegal angelegte Mountainbike-Strecken Sorgen: Förster Uwe Reinhard, zuständig für die Reviere Neckargemünd, Bammental und Gaiberg, ärgert sich: „Das ist nun schon die zehnte illegale Mountainbike-Strecke, die ich in meinem Revier finde, diesmal im Gemeindewald Bammental.“ Die frischangelegte Strecke führt unter anderem durch die „Wetzklinge“ oberhalb des Schützenhauses, einem geschützten Waldbiotop.
Das baden-württembergische Landeswaldgesetz erlaubt das Radfahren im Wald nur auf geeigneten Wegen, die mindestens zwei Meter breit sein müssen. Auf unbefestigten Trassen im Wald, auf Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie abseits der befestigten Wege ist das Radfahren verboten. red