Sinsheim/Karlsruhe. Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen: Im Februar 2021 ersticht ein 14-Jähriger einen 13-Jährigen – jetzt ist der Fall rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf bereits am 1. Juni die Revision des Jugendlichen, wie aus dem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichen Beschluss hervorgeht. Das Landgericht Heidelberg hatte ihn im Dezember nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Haft wegen Mordes verurteilt.
Die Tat hatte sich in einem Waldstück bei Sinsheim ereignet. Die beiden Jungen kannten einander vorher nicht. Beide kannten aber ein zwölfjähriges Mädchen, das ebenfalls am Tatort war. Offiziell hieß es lediglich, das Motiv für die tödliche Messerattacke sei Eifersucht gewesen. Sonst hieß es nur, das Opfer sei in den Wald gelockt worden.
„Entwicklung genau beobachten“
Dort stach der Ältere dem arg- und wehrlosen Jungen insgesamt sieben Mal in den Rücken und Halsbereich. Dieser starb wenig später vor Ort. Der 14-Jährige hatte die Tat anfangs bestritten und später zum Teil gestanden. Der Prozess wurde aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Getötete und der Verurteilte haben beide die doppelte deutsch-türkische Nationalität. Der 14-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt. Im November 2020 hatte er einen Mitschüler an einer Realschule in Östringen im Landkreis Karlsruhe mit einem Messer schwer verletzt. Danach kümmerte sich das Jugendamt um die Familie.
In dem sehr knappen BGH-Beschluss heißt es, im Jugendstrafvollzug sei die weitere Entwicklung des Verurteilten genau zu beobachten. Dabei sei „den drohenden entsozialisierenden Wirkungen einer langjährigen Freiheitsstrafe“ Rechnung zu tragen. Im Jugendgerichtsgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen, jemanden vorzeitig auf Bewährung zu entlassen. Bei Strafen von mehr als einem Jahr geht das nur, wenn mindestens ein Drittel der Strafe verbüßt ist.