Zweiter Öffnungsschritt

Gastronomie darf länger öffnen - weitere Lockerungen der Corona-Regeln in Heidelberg

Von 
Kai Plösser
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Heidelberg. Wegen der weiter niedrigen 7-Tage-Inzidenz treten in Heidelberg ab Samstag, 29. Mai, weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Wie die Stadt am Freitag mitteilte, ist es wegen des Infektionsgeschehens in den vergangenen 14 Tagen nun nach dem zweiten Öffnungsschritt der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich, die Gastronomie eine Stunde länger zu öffnen. Auch gelten weitere Lockerungen im Freizeitbereich, Sport und Kultur sowie für Lehrveranstaltungen.

Besonders letzteres sieht Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson als bedeutend für die Universitätsstadt an: „Vor allem die Wiederaufnahme der Lehrveranstaltungen an den Universitäten ist für uns in Heidelberg ein ganz wichtiger Schritt." Erichson freute sich weiter über die aktuell sinkenden Inzidenzwerte und den damit einhergehenden nächsten Öffnungsschritten: „Jeder sollte diese erweiterten Freiheiten genießen.“ Gleichzeitig appellierte er, aufgrund der weiter anhaltenden Pandemie die allgemeinen Corona-Regeln einzuhalten.

Diese Corona-Lockerungen treten in Heidelberg ab Samstag in Kraft

  • Die Gastronomie darf eine Stunde länger bis 22 Uhr öffnen
  • Schwimmbäder sowie Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich dürfen öffnen (jeweils mit Personenbegrenzungen bzw. maximalen Gruppengrößen)
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf in Sportanlagen, -stätten und -studios auch im Innenbereich ausgeübt werden (mit Personenbegrenzungen)
  • Spitzen- und Profisportveranstaltungen sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich
  • Tanz- und Ballettschulen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Angebote für Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern machen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern- und Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind innen mit bis zu 100 Personen und im Außenbereich mit bis zu 250 Personen möglich
  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln, hieß es aus der Stadtverwaltung weiter. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Die Inzidenz in Heidelberg lag am Freitag nach Zahlen des Robert-Koch-Instituts, welche für weitere Maßnahmen der bundeseinheitlichen Corona-Regeln maßgebend sind, bei 19,2. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hatte am Freitag die formal notwendige Bekanntmachung veröffentlicht. Seit dem ersten Öffnungsschritt am 15. Mai ist die Inzidenz in der Stadt weiter gesunken. 

Info: Mehr Informationen zur Corona-Verordnung das Land Baden-Württemberg finden Sie hier. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.

 

Redaktion

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