Insgesamt 22 Baugrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser will die Gemeinde Heddesheim im zweiten Abschnitt des Neubaugebiets Mitten im Feld verkaufen. Nach welchen Kriterien sie an Interessenten vergeben werden sollen, entscheidet der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 21. November, ab 17 Uhr.
Weitere Themen im Gemeinderat Heddesheim
Ärztehaus: Weil sich für den Neubau bekanntlich nicht ausreichend Mediziner oder andere Anbieter aus dem Gesundheitssektor (Apotheke etc.) gefunden haben, soll der Bebauungsplan geändert werden. Ziel ist es, auch andere Nutzungen zuzulassen, um einen Leerstand zu vermeiden.
Sanierung von Heizzentralen: Die Anlagen in der Hans-Thoma-Schule sowie im Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhaus sollen erneuert werden. Vorgeschlagen wird in beiden Fällen ein Blockheizkraftwerk. Das im Bürgerhaus soll über Nahwärmeleitungen auch das Alte und neue Rathaus sowie das Feuerwehrhaus versorgen. Der Rat diskutiert die Konzepte und bringt die nächsten Schritte auf den Weg.
Jahresabschluss 2018: Die Bilanz fällt positiver aus, als bei Aufstellung des Haushalts erwartet: Fast fünf Millionen Euro hat die Gemeinde demnach 2018 im laufenden Bereich erwirtschaftet. Um alle Investitionen zu finanzieren, mussten damit nur rund 1,3 Millionen Euro der Rücklage entnommen werden – statt fast vier Millionen Euro, wie kalkuliert.
Zu Beginn der Sitzung haben Einwohner in der Fragezeit Gelegenheit, ihre Anliegen loszuwerden.
Die im Vorfeld erarbeiteten „Richtlinien des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken für den privaten Wohnungsbau“ sollen ein transparentes und eindeutiges Verfahren gewährleisten, bei dem niemand benachteiligt wird. Die Ausschreibung der Grundstücke zu einem noch vom Rat zu bestimmenden Preis erfolgt noch in diesem Jahr, heißt es in den Sitzungsunterlagen weiter. Bewerbungsende wäre demnach der 15. Februar 2020.
Die Vergaberichtlinien sehen vor, dass nur solche – voll geschäftsfähigen – Bewerber zum Zug kommen können, die noch kein (angemessenes) Wohneigentum haben. Auch, wer über ein Erbbaurecht oder ein Grundstück verfügt, das sich zur Wohnbebauung eignet, scheidet aus. Von der Vergabe ausgenommen sind außerdem Personen, die schon ein Grundstück von der Gemeinde zugeteilt bekommen haben. Nachweisen müssen Bewerber, dass sie das Bauvorhaben auch tatsächlich finanzieren können. Interessenten, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen dann nach einem Punktesystem bewertet werden. Dabei fließen soziale und ortsbezogene Kriterien ein: zum einen also etwa die Zahl der Familienmitglieder, zum anderen die bisherige Bindung an die Gemeinde als Wohn- und Arbeitsort.
Bewertung mit Punkten
Beispiel: Ein verheiratetes Paar (10 Punkte), beide unter 40 (10 Punkte) mit zwei Kindern unter 10 Jahre (20 Punkte) erzielt bei den sozialen Kriterien 40 von maximal 50 Punkten. Für jedes volle Kalenderjahr mit Hauptwohnsitz in Heddesheim gibt es zwei Punkte obendrauf (maximal insgesamt 10), ebenso für jedes Jahr der Erwerbstätigkeit (Hauptberuf) in der Gemeinde. Bei Punktgleichheit entscheidet die größere Zahl an minderjährigen Kindern im Haushalt – und ganz am Ende das Los.
Damit Grundstücke nicht viele Jahre unbebaut bleiben – wie stellenweise im ersten Bauabschnitt –, sichert sich die Gemeinde dieses Mal ab: Mit dem Kauf verpflichtet sich der neue Eigentümer unter anderem, das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen (Stichtag ist der 31. Dezember des Kaufjahres) und sein Haus mindestens fünf Jahre selbst zu bewohnen. Die Gemeinde könnte das Grundstück ansonsten zurückverlangen. Wenn der Gemeinderat die Richtlinien so verabschiedet, soll im nächsten Schritt die Ausschreibung der Grundstücke mit Angabe des Verkaufspreises, Lageplan und Frist veröffentlicht werden. Alle vollständigen und fristgerechten Bewerbungen (Brief/E-Mail) werden nach den Kriterien bewertet und daraus eine Reihenfolge ermittelt. Wer den Zuschlag erhält, wird von der Gemeinde informiert und hat danach zwei Wochen Zeit, seinerseits zuzusagen. Tut er das nicht, kommt der nächste Bewerber der Liste zum Zug. Sind alle Bauplätze schließlich zugeteilt, muss der Gemeinderat noch dem Verkauf zustimmen – dann erst geht’s zum Notar.
Neuer Investor, neue Pläne
Damit es die Bewohner des Neubaugebietes zum Einkaufen nicht weit haben, ist bekanntlich im zweiten Bauabschnitt ein Areal für den Einzelhandel reserviert. Der erst im Mai beschlossene Bebauungsplan soll für diesen Bereich nun allerdings geändert werden. Hintergrund ist, dass der potenzielle Investor, dessen Wünsche in die Planung eingeflossen waren, in der Zwischenzeit abgesprungen ist. „Aufgrund dessen steht die Gemeinde zur Zeit in konkreten Gesprächen mit einem neuen Investor“, heißt es in den Unterlagen zur Gemeinderatssitzung. Sobald das neue Nutzungs- und Baukonzept dieses Investors feststeht, soll es in die Änderungen einfließen.