Zum Thema Wiederkehrende Straßenbeiträge
Mit Verwunderung lese ich im Kommentar zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen in dieser Zeitung, dass die Zurückzahlung dieser Gebühren zur Erhöhung der Grundsteuer B oder zur Kürzung der freiwilligen Leistungen führen werde. Die wiederkehrenden Straßengebühren sind und waren doch für den zuzahlungspflichtigen grunderneuernden Straßenbau vorgesehen.
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