Die Inzidenz bei der Ausbreitung von Corona war am Samstag wie erwartet am fünften Tag in Folge unter 50. Damit sind am Sonntag weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie zurückgenommen worden. Immer mehr gastronomische Betriebe öffnen wieder, gerade rechtzeitig zum Biergartenwetter am Wochenende. Häufig verbunden damit sind kostenlose Schnelltests, damit die Gäste ein wenig unbesorgter beieinander sitzen können.
Während die konstant sinkende Inzidenz eine positive Nachricht ist, gibt es leider ein weiteres Todesopfer zu beklagen, inzwischen das 410. im Rhein-Neckar-Kreis. Die Zahl der Genesenen steigt weiter, die Zahl der noch mit Corona Infizierten ist am Sonntag im Vergleich zum Vortag um fast zehn Prozent zurückgegangen und liegt jetzt bei 336.
Folgende Lockerungen sind seit Sonntag in Kraft
Treffen: Im privaten und öffentlichen Raum mit bis zu 10 Person aus bis zu drei Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen ebenfalls nicht zur Gesamtpersonenzahl dazu.
Einkaufen: Ohne vorherige Terminvereinbarung oder einen Nachweis über einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung möglich. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in und vor den Geschäften und eine begrenzte Kundenzahl, die sich nach der Größe der Verkaufsfläche richtet. Besondere Verkaufsaktionen, die einen verstärkten Zustrom von Menschenmengen erwarten lassen, sind nicht erlaubt.
Corona in der Region
Freizeit: Lockerungen bei Bibliotheken und Büchereien, Archiven, Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten. Besucherinnen und Besucher sollten sich am besten vorab auf den Internetseiten der jeweiligen Einrichtungen zu den dort geltenden Vorgaben erkundigen.
Für alle unten aufgeführten Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. Darüber hinaus gibt es Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung). Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Gastronomiebetriebe: dürfen innen und außen zwischen 6 und 21 Uhr öffnen.
Übernachtungen: Öffnung von Hotels bzw. Beherbergungsbetrieben (Ferienwohnungen).
Kantinen: Öffnung von Betriebskantinen sowie Mensen an Universitäten und Hochschulen.
Kultur: Zulässigkeit von Kulturveranstaltungen, insbesondere von Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen im Freien.
Sport: Zulässigkeit von Spitzen- oder Profisportveranstaltungen im Freien.
Kunst und Musik: Öffnung von Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen für kleine Gruppen.
Freizeit: Öffnung von kleineren Freizeiteinrichtungen im Freien (zum Beispiel Minigolfanlagen, Bootsverleih) für kleine Gruppen.
Sport: Öffnung von Sportanlagen für den kontaktarmen Freizeit- und Amateursport im Freien für kleine Gruppen.
Bäder: Öffnung von Außenbereichen von Bädern.
In den Kommunen zwischen Neckar und Bergstraße ist die Lage weitgehend entspannt. Nur in Ladenburg erhöhte sich die Zahl der Fälle seit Freitag um fünf auf zwölf. Folgende Zahlen meldet der Kreis (in Klammern Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag/aktive Fälle):
- Edingen-Neckarhausen: 565 (0/3)
- Heddesheim: 501 (0/2)
- Hirschberg: 339 (0/7)
- Ilvesheim: 366 (0/1)
- Ladenburg: 424 (2/12)
- Schriesheim: 372 (1/5)
- Weinheim: 1678 (0/22)