Bobenheim-Roxheim. Nach einem Vogelgrippe-Fall im Vogelpark in Bobenheim-Roxheim hat der Rhein-Pfalz-Kreis eine sogenannte Aufstallungspflicht erlassen. Die Verfügung soll am Mittwoch in Kraft treten und verpflichtet Tierhalter, Vögel in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen unterzubringen, wie der Kreis am Dienstag mitteilte. „Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt vermieden werden“, hieß es weiter. Um die Verbreitung der Tierseuche zu verhindern, hat auch die Stadt Mannheim mittels Allgemeinverfügung eine Stallpflicht beschlossen. Daran müssten sich gewerbliche und private Vogelhalter halten.
Für Menschen ungefährlich
Die vom Rhein-Pfalz-Kreis erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer. Teile des Rhein-Pfalz-Kreises seien Durchzugsgebiete für wildlebende Watt- und Wasservögel. Zudem seien in der Region Flüsse und Feuchtgebiete vorhanden. „Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion zu schützen“, betont der Kreis.
Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation aus. Für Menschen ist sie nicht gefährlich. lrs/sin/soge