Alsbach-Hähnlein. Ein Vater soll seinen elf Jahre alten Sohn nach einem Streit um Hausaufgaben im Dezember 2019 nachts im südhessischen Alsbach-Hähnlein für zwei Stunden in der Kälte stehen gelassen haben. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Darmstadt Ende 2020 den 53-Jährigen zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht wertete die Tat als Verletzung der Fürsorgepflicht.
Nun wird der Fall am heutigen Freitag ab 9 Uhr in zweiter Instanz vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt. Die Verteidigung hatte im ersten Verfahren auf Freispruch plädiert, weil der Junge nur 400 Meter Heimweg gehabt hätte. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt.