Justiz - Verwaltungsgericht in Neustadt weist Klage von Recycling-Unternehmen ab / Keine Transparenz, wer Firmenwagen gefahren ist

Urteil über Fahrtenbuchauflage rechtmäßig

Von 
Vs
Lesedauer: 

Rhein-Neckar. Eine sechsmonatige Fahrtenbuchauflage nach einem ungeklärten Verkehrsverstoß mit einem Firmenwagen einer Recyclingfirma aus dem Rhein-Pfalz-Kreis ist rechtmäßig erteilt worden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt entschieden. Das Unternehmen hatte gegen einen Beschluss Klage eingereicht – die Kammer in Neustadt wies diese ab.

Rückblick: „Im Juni 2020 wurde mit einem Fahrzeug der Klägerin ein bußgeld- und punktebewehrter Verkehrsverstoß begangenen“, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen sei für den Verstoß nicht aufgekommen und gab stattdessen an, dass das Fahrzeug von mehreren Mitarbeitern genutzt werde und daher rückwirkend nicht festzustellen sei, wer gefahren sei, als das Auto geblitzt wurde. Polizeiliche Ermittlungen zur Aufklärung des Fahrers oder der Fahrerin blieben erfolglos. „Interne Ermittlungen im Betrieb der Klägerin fanden nicht statt“, betont das Gericht in der Mitteilung.

Die Bußgeldstelle ordnete daher an, dass das Unternehmen sechs Monate ein Fahrtenbuch führen und dieses vorlegen müsse. Dagegen ging das Unternehmen rechtlich vor. Der Wagen würde nur vom Geschäftsführer und mit ausdrücklicher Erlaubnis von anderen Mitarbeitern genutzt. Dabei sei sich der Geschäftsführer sicher, dass er das Fahrzeug am Tag des Verstoßes nicht verliehen habe. Das Auto sei viel mehr widerrechtlich von einem Mitarbeiter oder einer anderen dritten Person genutzt wurden. „Ein solcher Vorfall lasse sich nicht durch eine Fahrtenbuchauflage verhindern, weshalb diese ungeeignet und damit unverhältnismäßig sei“, heißt es in der Mitteilung weiter zu den Widersprüchen des Klägers.

Das Verwaltungsgericht betonte wiederum die Notwendigkeit der Entscheidung. Damit es nicht erneut zu einer etwaigen Fremdnutzung des Autos kommt, sei die Führung eines Fahrtenbuchs unverzichtbar und hinsichtlich des vorangegangenen Vorfalls mit dem Blitzerfoto als verhältnismäßig einzustufen. Gegen das Urteil kann das Unternehmen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis innerhalb eines Monats nach Zustellung einen Antrag auf Berufung stellen.

Mehr zum Thema

Blaulicht Kinder werfen Stein von Brücke auf Autobahn - Ermittlungen laufen

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Tierschutz PETA fordert Verbot von Brieftauben-Wettflügen eines Ludwigshafener Vereins

Veröffentlicht
Mehr erfahren

Rhein-Neckar-Kreis Walldorfer Katzen-Arrest - FDP schaltet Datenschutzbeauftragten ein

Veröffentlicht
Mehr erfahren