Neun Monate Haft auf Bewährung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne gültigen Führerschein – gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Speyer vom Dezember hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Diese betreffe nicht den Schuldspruch gegen den 37-jährigen Angeklagten, sondern die Höhe der Strafe sowie die Frage der Bewährung, sagte ein Sprecher im pfälzischen Frankenthal. Der 37-Jährige hatte sich
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