Speyer. Fast alle gewählten Presbyterinnen und Presbyter haben der Evangelischen Landeskirche der Pfalz ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Demnach sind dem Wahlbüro in Speyer rund 3900 Dokumente fristgerecht zugesandt worden. Hintergrund ist das 2019 verabschiedete Gesetz gegen sexualisierte Gewalt in kirchlichen Einrichtungen, das mit der Wahl des neuen Presbyteriums umgesetzt worden ist.
Damit will die Evangelische Kirche ausschließen, dass Menschen, die wegen eines sexuell bestimmten Handelns rechtskräftig verurteilt sind, in der Leitung einer Kirchengemeinde mitarbeiten. Nur wenige Gemeindeleiter haben das erweiterte Führungszeugnis laut Landeskirche nicht vorgelegt, so dass ihr Amt nun kraft Gesetzes erloschen sei. „Wer dies unverschuldet versäumt hat, kann durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dies noch nachholen“, betont Verwaltungsrätin Beate Martin vom Wahlbüro der Landeskirche.
Seit 1970 sind im Bereich der pfälzischen Landeskirche acht Verdachtsfälle auf sexualisierte Gewalt bekanntgeworden. In einem Fall war eine Verurteilung erfolgt. sin