Mann in Asylbewerberunterkunft erstochen - Angeklagter in Psychiatrie

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dpa/lrs
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Landau. Weil er in einer Asylbewerberunterkunft einen Mitbewohner erstochen haben soll, hat das Landgericht Landau die Unterbringung eines 19-jährigen Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung angeordnet. Die Entscheidung erging wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit, die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel dagegen, wie ein Justizsprecher am Donnerstag mitteilte.

Der Tatvorwurf gegen den aus Somalia stammenden Mann lautete ursprünglich auf Mord. Er soll der Anklage zufolge in der Einrichtung in Bad Bergzabern im April einen 39-jährigen Mitbewohner aus Gambia ohne erkennbaren Grund hinterrücks mit dem Messer getötet haben.

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