Heidelberg. Zweimal hatte das Mannheimer Landgericht den Stiefvater wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter seiner Lebensgefährtin verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidungen auf, das Landgericht Heidelberg sprach den 54-Jährigen nun frei.
Am Ende des dritten Prozesses sind sich Staatsanwältin, Nebenklägerin, Verteidigerin und Richter einig: Der 54-Jährige muss vom Vorwurf des Missbrauchs der Stieftochter freigesprochen werden. Sieben Jahre lang hatte sich der Selbstständige Ermittlungen stellen müssen. Zweimal verurteilte ihn das Mannheimer Landgericht zu Haftstrafen von drei Jahren beziehungsweise drei Jahren und drei Monaten. Beide Male strengte Verteidigerin Inga Berg aus Mannheim erfolgreich Revisionsverfahren an. Nun hatte der BGH die Entscheidung einer Jugendschutzkammer des Heidelberger Landgerichts übertragen. Da erhebliche Zweifel an der Aussage der heute 20 Jahre alten mutmaßlich Geschädigten blieben und sie selbst keine Angaben mehr dazu machte, sprach die Kammer den Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche müsste es angefochten werden.
„Er ist unschuldig“, gab Inga Berg zum Prozessauftakt in Heidelberg am Montag, 24. Januar, mit Blick auf ihren Mandanten eine Erklärung ab. Das Mädchen habe alles erfunden, um Aufmerksamkeit zu erlangen, hatte sie ihren Antrag auf Revision 2019 begründet. Auch ein Sachverständiger räumte nun laut Richter die Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage, die auch der BGH formulierte, nicht aus.
Die Vorwürfe besagten, dass das Mädchen im Alter von sieben bis elf Jahren vom neuen Partner der Mutter missbraucht worden sein soll. Das Mädchen berichtete ursprünglich, dass es beim Mathelernen belästigt und im Genitalbereich berührt worden sei. Später habe es den Mann am Geschlechtsteil berühren müssen. Es sei zu mindestens zehn Fällen des sexuellen Missbrauchs gekommen.