Darmstadt/Birkenau. Ein Mann, der sein Haus im südhessischen Birkenau am Tag der Zwangsversteigerung in die Luft gesprengt hat, ist zu sieben Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Darmstadt sprach dieses Urteil am Mittwoch. Bei dem 61 Jahre alten Angeklagten war eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung diagnostiziert worden. Allerdings hatten die psychiatrischen Gutachter und das Gericht ausgeschlossen, dass er dadurch in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dem Urteil folgte die Kammer weitgehend einem Landgerichtsurteil einer anderen Darmstädter Kammer aus dem Jahr 2019. Die hatte den Angeklagten zu acht Jahren verurteilt. Allerdings hatte der Bundesgerichtshof dieses erste Urteil teilweise aufgehoben, weil der Einfluss der Persönlichkeitsakzentuierung auf die Schuldfähigkeit überprüft werden musste. Dass der Angeklagte derjenige war, der sein Haus vor zwei Jahren am Tag der geplanten Zwangsversteigerung sprengte, hatte der BGH rechtskräftig bestätigt.
Mit dem Strafmaß folgte die Kammer exakt der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf maximal dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe plädiert. Seine Forderung hatte der Verteidiger damit begründet, dass der Angeklagte sein eigenes Haus zerstört habe und selbst den größten Schaden habe.
Der Angeklagte hatte in einer Einlassung vor den Plädoyers erklärt, er könne sich nicht an die Tat erinnern, dann aber eingeräumt, "ich war es wohl gewesen". Dass er sich genau an den Zeitraum nicht erinnern konnte, in dem er die Gasflaschen aufdrehte und Benzin im Haus verteilte, war für die psychiatrischen Gutachter nicht nachvollziehbar.