Überwachung

Greenpeace erhält Recht in Auskunftsstreit zu Überwachungstechnologie

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dpa
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Frankfurt. Im Streit um die Herausgabe von Informationen zu Ausfuhrgenehmigungen deutscher Überwachungstechnologie ins Ausland hat das Verwaltungsgericht Frankfurt der Umweltorganisation Greenpeace Recht gegeben. Das in Frankfurt am Main ansässige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sei verpflichtet worden, Zugang zu den angeforderten Informationen zu gewähren, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwochnachmittag den Tenor des Urteils mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Greenpeace hatte auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Angaben von dem Bundesamt verlangt. Bisher hat die Behörde die Informationen auf Antrag von Greenpeace nur teilweise zur Verfügung gestellt. In der Verhandlung am Mittwoch verwies das Bundesamt als Begründung darauf, dass es keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen dürfe. Die Informationen hätten Unternehmensbezug und enthielten Warenbeschreibungen. Da es sich um einen eng umgrenzten Markt handele, könnten diese etwa von Wettbewerbern genutzt werden.

Greenpeace bestreitet dies. Die angefragten Informationen genügten dazu nicht, argumentierten die Vertreter der Organisation vor Gericht. Es gehe nicht um Auskunft zu bestimmten Unternehmen, sondern zu Anträgen und Genehmigungen der Behörde. Es sei ein hohes Gut, Repression in anderen Staaten zu verhindern, deshalb sei Transparenz wichtig.

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Die Richter gaben bereits in der Verhandlung unter Berufung auf eine vorläufige Bewertung zu erkennen, dass auch nach ihrer Auffassung fraglich sei, ob ein berechtigtes Interesse an Geheimhaltung der Informationen vorliege. Die Entscheidung soll den Parteien an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden.

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