Wolf

Erneute Wolfssichtung im Bellheimer Wald: Vorderpfalz wird Präventionsgebiet

Nach einer erneuten Sichtung wird die Vorderpfalz zum Wolfspräventionsgebiet. Was das für Weidetierhalter bedeutet und warum die Maßnahme vorerst begrenzt ist.

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Dennis Bachmann
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Seit Juni wurde in der Rheinebene immer wieder ein Wolf gesichtet. © Boris Roessler/dpa

Rhein-Neckar. Die Vorderpfalz wird für ein Jahr als temporäres Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen. Wie das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) mitteilt, wird sich das Präventionsgebiet von Schifferstadt im Norden bis Wörth am Rhein im Süden erstrecken. Hintergrund für die Einrichtung des Areals ist eine erneute Wolfssichtung anhand von Fotofallenbildern im Bellheimer Wald am 24. Oktober. Erstmals war ein Wolf in der Region am 25. Juni nachgewiesen worden.

Seitdem war der Wolf immer wieder in den Landkreisen Germersheim und Südliche Weinstraße gesichtet worden. Im August gelang es, über eine Kotprobe die DNA des Tieres zu nehmen. Durch die Analyse der Hinterlassenschaften konnten die Experten eine Individualisierung und Geschlechtsbestimmung des Tieres vornehmen. Ab diesem Zeitpunkt hatte der Wolf in der Rheinebene auch einen Namen: GW4962m. Die Experten des KLUWO vermuten, dass alle Nachweise aus der Region auf diesen Wolfsrüden zurückzuführen sind.

Weidetierhalter können ab sofort Förderung beantragen

Nach der neuerlichen Sichtung im Bellheimer Wald wird die Vorderpfalz nun zum Präventionsgebiet. Das bedeutet, dass Weidetierhalter von sogenannten förderfähigen Nutztierarten, die sich innerhalb des Präventionsgebiets befinden oder Flächen innerhalb des Präventionsgebiets beweiden, ab sofort Anträge zur Förderung von Präventionsmaßnahmen beim KLUWO stellen können. Zu diesen Tierarten gehören demnach Schafe, Ziegen, Gehegewild, Lamas, Alpakas, unter einjährige Rinder sowie unter einjährige Pferde und Esel.

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Die Ausweisung des neuen Präventionsgebiets werde zudem begleitet von verschiedenen Informationsangeboten – sowohl vor Ort als auch in Online-Formaten, teilt das KLUWO mit. Man werde zeitnah eine erste Veranstaltung anbieten, um allen Weidetierhaltenden im neuen Präventionsgebiet Vorderpfalz die förderbaren Herdenschutzmaßnahmen sowie die entsprechenden Fördermöglichkeiten zu erläutern.

Ausweisung als Präventionsgebiet zunächst auf ein Jahr befristet

Die Ausweisung als Präventionsgebiet ist allerdings zunächst auf die Dauer von einem Jahr beschränkt. Der Zeitraum werde deshalb befristet, weil GW4962m ein junges Tier sei und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht davon ausgegangen werde, dass er dort eine Wölfin findet, mit der er ein Rudel gründen könne, heißt es vonseiten des KLUWO. Es bestehe daher die Möglichkeit, dass GW4962m in Folge der Ranz – also der jährlichen Paarungszeit der Wölfe ab Februar – weiterziehe und die Region verlasse.

Informationen zum Förderantrag, das Antragsdokument und Informationen zum Verfahren gibt es auf der Internetseite des Koordinationszentrum Luchs und Wolf unter www.herdenschutz.wald.rlp.de/. Die Herdenschutz-Beratung des KLUWO ist von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9.30 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 15.30 Uhr, unter der Telefonnummer 06131/ 8 84 26 81 80 zu erreichen. Zudem können Fragen auch per E-Mail an die Adresse kluwo@wald-rlp.de gestellt werden.

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