Eppelheim. Nach dem Scheitern der Klage eines Eppelheimers gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl, ist den Beteiligten gestern die vollständige Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zugegangen. Demnach war der Wahleinspruch des Klägers, der sich über ein Plakat der Siegerin Patricia Popp vor dem Wahllokal beschwert hatte, von vorne herein unzulässig. So hätte der Kläger nach dem Gesetz eine bestimmte Anzahl von Bürgern hinter seinen Einspruch bringen müssen. Zudem habe er nicht die Verletzung seiner Rechte als wahlberechtigter Bürger durch das Wahlplakat geltend gemacht. jei
Einspruch unzulässig
Die Mannheimerin Patricia Popp hatte die Bürgermeisterwahl gewonnen.
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