15 Jahre Gefängnis für den Angeklagten

Bundesgerichtshof verwirft Revision im "Babymord-Prozess" von 2016

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dpa/lrs
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Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal hatte im Mai 2019 den damals 35 Jahre alten Deutschen für schuldig befunden. (Symbolbild) © dpa

Karlsruhe/Frankenthal. Das im Frankenthaler "Babymord-Prozess" gefällte Urteil von 15 Jahren Gefängnis wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Vater des Kindes ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten sei verworfen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Das Landgericht im pfälzischen Frankenthal hatte im Mai 2019 den damals 35 Jahre alten Deutschen für schuldig befunden, seine zwei Monate alte Tochter vom Balkon geworfen und damit getötet zu haben (wir berichteten).

Mit der Tat im Mai 2016 habe er sich an seiner Lebensgefährtin rächen wollen, hieß es. Zudem hatte der Mann nach Überzeugung der Richter seine Lebensgefährtin und einen Bekannten sowie eine Tochter aus einer früheren Beziehung mit einem Messer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Gesamtstrafe von 15 Jahren Gefängnis gefordert. Die Nebenklage forderte eine lebenslange Haftstrafe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte sei durch Drogen in einen Angstzustand und ein paranoides Verhalten geraten. Auf dem Balkon sei ihm seine Tochter entglitten.

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