Frankenthal/Neuhofen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Frankenthaler Landgerichts gegen einen Neuhofener aufgehoben, der seine Frau mit zwei Kopfschüssen getötet hat. Der damals 69-Jährige war im Februar 2020 wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Haftstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt worden.
Der BGH rügt in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, „dass die Strafkammer das Mordmerkmal der Heimtücke mit nicht tragfähigen Erwägungen verneint hat“ – und gibt damit der Revision der Staatsanwaltschaft recht. Diese hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Eine andere Kammer des Landgerichts muss sich nun mit dem Fall beschäftigen. jei