Mannheim. Am letzten Tag der Beweisaufnahme im Sektflaschen-Mordprozess hat der Psychiater dem Angeklagten Husam A. vor der Ersten Großen Strafkammer Schuldfähigkeit attestiert. Es gebe keine Hinweise auf eine dauernde psychiatrische Störung, so der Facharzt für forensische Psychiatrie. Auch Hinweise auf eine Tat im Affekt sehe er nicht, als Husam A. am 13. Juli 2020 sein Opfer Gabriel V. in dessen Appartement in der Mannheimer Neckarstadt mit einer vollen Sektflasche erschlagen habe. Auch sei es keine Alkohol- oder Drogenspezifische Tat gewesen, auch wenn der Angeklagte zur Tatzeit betrunken gewesen sein könnte. Bei den auf das psychiatrische Gutachten folgenden Plädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Das Urteil soll am 25. Februar erfolgen.