Neustadt. Wird ein Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille erwischt und reicht nicht fristgerecht ein gefordertes medizinisch-psychologisches Gutachten ein, kann ihm ein Radfahrverbot erteilt werden. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen der Stadt Landau und einem Radfahrer. Der Mann war Ende Mai 2018 betrunken erwischt worden. Die Polizei stellte bei ihm mit einem Blutalkoholtest 2,21 Promille fest. Der Landauer wurde später wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt. Die Stadt forderte den Mann danach auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Fahreignung vorzulegen. Das passierte nicht, die Stadt verbot dem Mann, Fahrzeuge, für die kein Führerschein gebraucht wird, in der Öffentlichkeit zu nutzen.
Dagegen wehrte sich der Landauer und gab an, er sei beispielsweise bei der Versorgung seiner Mutter auf das Fahrrad angewiesen. Das Gutachten habe er nicht finanzieren können. Das Verwaltungsgericht hielt dagegen: Das Fahrverbot sei nicht unverhältnismäßig, rechtlich nicht zu beanstanden und die Finanzlage des Radfahrers in diesem Fall irrelevant. Dass der Mann auf ein Rad angewiesen sei, reiche nicht zur Aufhebung des Verbots auf. Dem Interesse des Mannes stehe das öffentliche Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr gegenüber. Eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad könne zu schweren Unfälle führen. Gegen das Urteil kann noch ein Antrag Berufung eingelegt werden.