Brandschutz

Ab 1. März Rauchverbot in Wäldern in Baden-Württemberg

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voe
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Baden-Württemberg. Für Waldbesucher und -besucherinnen in Baden-Württemberg gilt ab Anfang März ein generelles Rauchverbot. Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, soll damit die Gefahr von Waldbränden gemindert werden. "Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen. Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist ab 1. März auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten“, sagte Minister Peter Hauk am Mittwoch in Stuttgart. Das Rauchverbot  gilt bis 31. Oktober. 

Ein Feuer sei ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt, machte das Ministerium aufmerksam. Je nach örtlicher Situation könnten die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen seien unbedingt zu beachten. Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.

Ein offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein, hieß es weiter. Auch an den erlaubten Stellen müsse das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

Schadenersatzforderungen für Verursacher

„Sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Waldschutz. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen.“, so Minister Hauk.

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