Worms. Ein 42-Jähriger ist wegen einer fast tödlichen Messerattacke im Streit zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mainz ging in seinem Urteil am Donnerstag von gefährlicher Körperverletzung aus. Das 51 Jahre alte Opfer war bei der Auseinandersetzung in der Trinkerszene am 8. August 2018 in der Wormser Innenstadt mit einem Messerstich ins Herz so schwer verletzt worden, dass es in Ludwigshafen notoperiert werden musste. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwalt hatte vier Jahre und neun Monate Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da der Angeklagte keinen Vorsatz zur Körperverletzung gehabt habe. Der 42-Jährige hatte in dem Prozess immer wieder betont, er habe niemanden verletzen wollen, und der Messerstich sei ein Unfall gewesen. Er habe sein Opfer mit dem Messer nur auf Distanz halten wollen.
Die 1. Strafkammer sah das jedoch anders. Der 42-Jährige habe zunächst mit unbedingtem Tötungswillen gehandelt. Der Gutachterin zufolge soll er das Messer mit acht Zentimeter langer Klinge mit großer Wucht in die linke Brust seines Opfers gerammt haben. Auch eine von der Verteidigerin geschilderte mögliche Notwehrhandlung schlossen die Richter aus.
Dem Vorschlag des psychiatrischen Gutachters, den Mann in eine Entzugsklinik einzuweisen, waren weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung oder das Gericht gefolgt. Die Voraussetzungen lägen allein deshalb nicht vor, weil der Angeklagte diese nicht wünsche.