Mannheim/ Viernheim. Gegen einen 41-jährigen Mann, der am Freitagabend bei der Festnahme von der Polizei angeschossen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim Ermittlungen wegen versuchten Totschlags eingeleitet. Wie in einer gemeinsamen Erklärung mitgeteilt wurde, bedrohte der Mann am Freitag gegen 20 Uhr mehrere Passanten in der Alten Mannheimer Straße in der Nähe des Rhein-Neckar-Zentrums mit einem Beil. Anschließend flüchtete er in Richtung Mannheim-Käfertal. Die Polizei leitete eine Fahndung ein. Zwischen 23.30 und 0.30 Uhr kreiste ein Hubschrauber über dem Gebiet. Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeipräsidiums Südhessen erkannte den Tatverdächtigen im Bereich der Mannheimer Straße auf baden-württembergischem Gebiet.
Bereits beim Anhalten des Polizeifahrzeugs lief der 41-Jährige mit dem Beil in der Hand auf die Beifahrerseite, noch bevor der dort sitzende Beamte aussteigen konnte. Laut Angaben der Beamten soll der Tatverdächtige mehrfach mit dem Beil auf die Scheibe der Beifahrertür eingeschlagen haben, obwohl der Fahrer des Dienstwagens Pfefferspray gegen ihn einsetzte. Die Scheibe wurde zerstört. Daraufhin soll der 41-Jährige weiter versucht haben, den auf dem Beifahrersitz sitzenden Beamten mit dem Beil zu treffen. Um den Angriff zu beenden, habe der Beamte zwei Schüsse auf den Tatverdächtigen abgegeben und ihn im Schulterbereich getroffen.
Der 41-Jährige wurde von einem Rettungswagen in eine Mannheimer Klinik gebracht. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der Zustand stabil. Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt. Nach bisherigem Ermittlungsstand soll der Tatverdächtige psychisch erkrankt sein. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die weiteren Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Mannheim und des Kriminalkommissariat Mannheim dauern derzeit weiter an.
Dass hessische Polizisten auf baden-württembergischer Gemarkung tätig werden, ist nicht unüblich - auch wenn Polizeiangelegenheiten zunächst streng Ländersache sind. Dennoch müssen Streifenwagen bei der Verfolgung von Straftätern nicht an der (ohnehin meist unsichtbaren) Landesgrenze stoppen, sondern dürfen weiterfahren und auch Festnahmen vornehmen. Juristen nennen dies "Nacheile". Schon im 19. Jahrhundert haben die einzelnen deutschen Staaten darüber Staatsverträge geschlossen. Zudem sagt Paragraf 167 des Gerichtsverfassungsgesetzes "Die Polizeibeamten eines deutschen Landes sind ermächtigt, die Verfolgung eines Flüchtigen auf das Gebiet eines anderen deutschen Landes fortzusetzen und den Flüchtigen dort zu ergreifen". Allerdings muss er dann unverzüglich an die zuständige Behörde überstellt werden. Auch zwischen souveränen Nachbarländern ist solch eine "Nacheile" zulässig und vertraglich geregelt, etwa zwischen Deutschland und Frankreich. Wenn es nicht schnell gehen muss, sondern - etwa wegen Großdemonstrationen - Polizeikräfte aus anderen Bundesländern zur Unterstützung angefordert werden, spricht man von Amtshilfe.