Mannheim. Ein Gesetz wie der Zölibat, das die katholische Kirche im zwölften Jahrhundert aus fadenscheinigen Gründen einführte, kann und sollte man schnellstens wieder abschaffen. Nirgendwo steht geschrieben, dass Jesus nicht verheiratet war. In seinem Buch „Bruder Jesus“ schreibt der jüdische Religionsphilosoph Shalom Ben-Chorin: „Wir müssen uns vor allem von der Vorstellung frei machen, dass ein verheirateter Jesus für seine Umwelt in irgendeiner Weise anstößig gewesen wäre. Gerade das Gegenteil trifft zu.“ Eginhard Teichmann
Ehelosigkeit galt im Judentum niemals als Ideal, sondern als Makel und wird vom Talmud mit scharfen Worten verurteilt. Ein unverheirateter Rabbi war unvorstellbar. Auch Schimon Bar-Jona, in den Evangelien Simon Petrus genannt, war verheiratet, denn es ist von seiner Schwiegermutter die Rede.
Die Mädchen heirateten damals im Alter von etwa 13 Jahren, die jungen Männer mit 17 oder 18 Jahren. Es hat angeblich in der gesamten jüdischen Geschichte nur einen einzigen Rabbi gegeben, der nicht verheiratet war und dessen Hauptaufgabe darin bestand, sich überall und bei jedem dafür zu entschuldigen. Warum also sollte Jesus, ganz entgegen dem jüdischen Brauch, unverheiratet gewesen sein? Dafür gibt es keinen einzigen Grund, und es wäre eine bedeutende Angriffsfläche für seine Gegner gewesen. Ein Grund, den Zölibat einzuführen, war möglicherweise ein ganz anderer: Wenn ein unverheirateter katholischer Priester keine Witwe und keine Nachkommen hinterlässt, dann erbt wer? Die katholische Kirche! (Erginhard Teichmann, Mannheim)
Der Kommentar von Stephan Alfter trifft den Nagel leider auf den Kopf. Dazu passt das Wilhelm Busch zugeschriebene Zitat: „Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.“ Als nicht der katholischen Kirche angehörender Bürger sah ich mich veranlasst, an Bischof Bätzing (als den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz) einen kritischen Brief zu schreiben. Den Missbrauchsskandal mit Hilfe eines (von Kardinal Woelki in Auftrag gegebenen) Gutachtens abarbeiten zu wollen, zeugt nicht vom Willen, diese Verbrechen endlich aufzuklären.
Dazu gehören Ermittlung der Täter und Opfer, lückenlose Aufklärung der Taten und Bestrafung der Täter. Im Zentrum müssen die Opfer stehen. Eine Wiedergutmachung ist unmöglich, aber eine öffentliche Entschuldigung und angemessene Entschädigung halte ich für unumgänglich. Das Zölibatsversprechen, also eine immerwährende Enthaltsamkeit, ignoriert die naturgegebenen Gefühle. Ich bin sicher, dass ein zölibatäres Leben dazu führen kann, die Gelegenheiten zum Missbrauch von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen auszunutzen.
Frauen in kirchlichen Ämtern scheint in der katholischen Kirche ein Tabuthema zu sein. Gleichberechtigung ist seit vielen Jahrzehnten im Grundgesetz verankert. Das ist in Deutschland zwar eindeutig geregelt, aber im Berufsleben nicht überall Realität. In der katholischen Kirche wird Frauen der Zugang zu kirchlichen Ämtern verwehrt. Und warum? Weil das Kirchenrecht über den Menschenrechten und dem deutschen Grundgesetz stehen sollte? Wie mit Spannungen umgehen? Ignorieren oder aussitzen sind keine guten Wege. Für die meisten Probleme gibt es Problemlösungen. Nicht immer ganz einfach, aber mit gutem Willen ist es durchaus möglich.
Die beste Lösung ist zweifellos die, bei der es keine Verlierer gibt. Wie wollte die Kirche ihren wichtigen Aufgaben der Seelsorge, Unterstützung der in Not geratenen Kirchen-Mitglieder und das Vermitteln einer starken Gemeinschaft nachkommen, wenn sie noch weiterhin im Vorgestern verharrt und sich beratungsresistent zeigt. Eine Reformation scheint mir unumgänglich zu sein. Worauf wartet die katholische Kirche noch? (Johann Kose, Ladenburg)
Pädophilie ist ein schweres Verbrechen und dass sie in kirchlichen Einrichtungen vorgekommen und vertuscht worden ist, ist unverzeihlich. Es ist nicht damit zu entschuldigen, dass zur gleichen Zeit eine innerparteiliche Bewegung der Grünen Pädophilie legalisieren wollte und liberale Pädagogik-Gurus in der nichtkirchlichen Odenwaldschule Schüler missbrauchten. Unverzeihlich ist meines Erachtens aber auch die journalistische Arbeit im ARD-Film und in Artikeln des „Mannheimer Morgen“, die einem unglaubwürdigen Zeugen, der offensichtlich Räuberpistolen über Sexparties im Nonnenkloster mit vielen Teilnehmern und Opfern erzählt und primitiv gefälschte „Beweise“ anbringt, mehr glauben, als beispielsweise Nonnen, die in bester Absicht ihr Leben der Nächstenliebe geweiht haben.
Da wird der gefälschte Beweis des Hauptzeugen zur Falle hochstilisiert, die angeblich Kirchenvertreter dem einzigen Zeugen untergeschoben haben. Da reicht den beiden Journalisten das Nichtvorhandensein von Beweisen und Dokumenten im Archiv, zu dem sie Zugang bekommen, zum finalen Schuldspruch. Offensichtlich erwarten sie einen „Unschuldsbeweis“, den es bekanntlich nie geben kann.
Da wird ein Gerichtsurteil, in dem der Fall wegen Verjährung gar nicht behandelt wurde, zum Beweis der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Das ist dunkles Geraune und ein manipulatives Spiel mit Worten. Was soll man davon halten, dass nicht ein weiteres der zahlreichen Opfer der „Sexparties“ bereit war, gegen die Nonnen auszusagen? Der Hauptzeuge durfte im Film auch behaupten, dass ein Mädchen ermordet worden sei, obwohl die Staatsanwaltschaft den „Fall“ zu den Akten gelegt hat.
Natürlich muss die Kirche schonungslos aufklären, was geschehen ist, und möglicherweise ist dem Hauptzeugen schweres Unrecht widerfahren. Dafür sind Missbrauchsbeauftragte und Entschädigungen – die der Hauptzeuge schon erhalten hat – da. Es ist richtig, wenn bei der Aufarbeitung und bei Entschädigungen nach dem Motto vorgegangen wird: Im Zweifel dem Opfer glauben. Im Rechtsstaat muss aber aus gutem Grund auch gelten: Wenn keine Beweise da sind, im Zweifel für den Angeklagten. Von seriösen Journalisten erwarte ich Aufklärung unter Einhaltung des rechtsstaatlichen Prinzips zum Schutz Unschuldiger gegen unberechtigte Vorwürfe, die bekanntlich Schicksale zerstören können. (Benno Blesssenohl, Ladenburg)