Zum Artikel „Jugendliche brauchen Geduld“ vom 8. Juli:
Natürlich gibt es, wie überall, Ausnahmen in die eine oder andere Richtung. Die Gründe für das Wohlwollen, welches die Grünen und die SPD einer Absenkung des Wahlalters einem solchen Plan entgegenbringen, sind offensichtlich. Mehrheitlich wird in der Jugend links gewählt und diese Parteien hoffen auf diese Weise auf mehr Wählerstimmen. Die CDU stimmt diesem Plan nur zu, weil sie der kleinere Koalitionspartner ist.
Ausnahme: Strafverfahren
Was so überhaupt nicht passt ist, dass Jugendliche (bis 18 Jahre ohne weitere Prüfung des Entwicklungsstandes) und Heranwachsende (bis 21 Jahre) sich im Strafverfahren immer noch nicht vollwertig ihrer Verantwortung stellen müssen. Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht sind zehn Jahre. Und wie wird vor Gericht durch die Anwälte dafür gekämpft, dass beim Mandanten noch das Jugendstrafrecht Anwendung finden soll.
Für mich heißt das, alles was nützt wird in Anspruch genommen, alles was Schwierigkeiten und Verantwortung bereitet, wird weit von sich geschoben. Konsequent wäre also, Wahlrecht ab 16. Volle Verantwortlichkeit ab 16. Aber wollen wir das wirklich? Da ist bei den meisten die Pubertät noch gar nicht abgeschlossen. Und gerade von den linken Parteien hört man Ausflüchte, wenn junge Menschen etwas anstellen. Meiner Überzeugung nach sollte das Wahlrecht bei 18 bleiben und die Sonderbeurteilung der 18 bis 21-Jährigen abgeschafft werden.
Mannheimer Morgen Plus-Artikel Kommentar Es wird ernst