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Die von der Uni der kurzen Wege zuliebe geforderten Baulichkeiten im Friedrichspark ignorieren vollkommen die absolut notwendige, bürgergemäße Stadtentwicklung. Der Schlossgarten war von Anfang an und ist nach wie vor ausschließlich ein Parkgelände und somit kein beliebiges Baugebiet. Ansonsten entfällt dadurch die Verpflichtung, den Park endlich wieder in der vom Kurfürsten, auch zum Wohl seiner Bürgerschaft erstellten, ursprünglichen Größe nutzen zu können.
In Anbetracht der seit Jahren üblichen Versiegelungen bedarf es unbedingt für die in der Stadt dauerhaft lebenden Bürger des Erhalts ihres Friedrichsparks.