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Die Schelte von Frau Ramona Franz ist gegenüber unserer Landesregierung nicht gerechtfertigt. Dass bei Schulfesten auf die dort verkauften selbst gebackenen Kuchen eine Steuer zu entrichten sei, ist eine Richtlinie der EU. Als untergeordnete Institution muss die Landesregierung diese Richtlinie aber umsetzen.
Inzwischen ist das Thema jedoch vom Tisch. Wenn Kinder oder Eltern bei Schulfesten selbst organisiert Kuchen verkaufen, müssen sie auch künftig dafür keine Umsatzsteuer zahlen. Die Schule als Teil des Staats darf nicht als Verkäufer auftauchen. Das ist die neue Vorgabe, auf die sich die baden-württembergische Landesregierung verständigt hat. Also erst informieren, dann schreiben.