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Die aktuelle Situation für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und X sind nicht tragbar. Keiner dieser Mannheimer Bürger kann sich im Moment das gesundheitlich so wichtige und regelmäßige Schwimmen erlauben. Besonders hart trifft dies bandscheibengeschädigte Menschen mit und ohne Behinderung, die gleichzeitig Empfänger von oben genannten Sozialleistungen sind. Da ein weiterer Lockdown nicht zu erwarten ist, gibt es keinen Grund, auf die Jahres-Kombi-Karte und andere Dauerkarten zu verzichten. Das heißt, die Dauerkarten und hier besonders die beliebte Kombi-Jahreskarte, müssen wieder angeboten werden.
Sicher kann es nicht im Interesse der Stadt Mannheim liegen, dass das Schwimmen in Mannheim zu einem Luxus für die Bürger wird; was automatisch prekär lebende Mannheimer diskriminiert.