Zum Thema Organspende:
Wieder einmal wird versucht, den Bürger zu entmündigen, wenn Gesundheitsminister Lauterbach das Widerrufsrecht zur Organspende durchsetzen möchte. Das heißt, jeder muss dieser widersprechen, wenn er dies nicht möchte. Und sollte jemand davon nichts wissen, hat er eben Pech gehabt. Soll auf diese Art und Weise unsere Rechtsprechung, unsere Gesetzgebung in allen Bereichen so lauten? Der Mensch wird auf den Körper, auf Gewebe und Organe reduziert.
Weiß er nicht, dass sich die Ärzteschaft in den EU-Ländern uneins darüber ist, wann ein Mensch tot ist? Der eine sagt, wenn das Gehirn nicht mehr funktioniert, der andere, wenn ein Herzstillstand eingetreten ist, wieder ein anderer, wenn Herz und Gehirn nicht mehr funktionieren. Was nun? Wer hat Recht? Ist der Mensch nicht erst dann tot, wenn der Körper völlig erkaltet ist? Aber Organe können nur aus einem warmen Körper gespendet werden. Das ist das Dilemma der Medizin und damit auch von uns, die wir als Spender in Frage kommen.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bürger entmündigt wird, die Angehörigen nicht mehr gefragt werden sollen, was der Wunsch des eventuellen Spenders/Nichtspenders ist. Stattdessen soll ein möglicher Organspender ausgeschlachtet werden, wenn er nicht zuvor Widerspruch gegen die Organspende erhoben hat. Das empfinden wir als unethisch, unmoralisch und nicht rechtmäßig. Und was geschieht, wenn der Widerspruch nicht rechtzeitig von den Ärzten gefunden oder eingeholt werden kann? Müssen unsere minderjährigen Kinder ebenfalls Widerspruch einlegen?
Jeder hat den freien Willen und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das steht in unserem Grundgesetz, ist als Grundrecht verankert! Das endet nun mal nicht in einer solchen Situation und schon gar nicht zu Lebzeiten, dass der Betroffene hierüber seinen Widerspruch einlegen muss. Der Mensch und sein Körper gehören sich selbst.