Läden und Kaufhäuser waren in den vergangenen Wochen fast so etwas wie sichere Rückzugsräume. Weil mit der Corona-Verordnung des Landes der Zugang in die Geschäfte begrenzt war, ließ sich dort der Abstand zu seinen Mitmenschen ohne Schwierigkeiten einhalten. Kam ein anderer Kunde wirklich einmal zu nahe, konnte man problemlos ausweichen. Hier hat sich die Verordnung als sinnvoll erwiesen, weil man anfangs nicht einschätzen konnte, wie sich die Lockerungen auf die Infektionszahlen auswirken. Zurecht wollten die Behörden verhindern, dass Läden nach Wochen der Schließung regelrecht gestürmt werden. Inzwischen weiß man, dass die Kunden noch zurückhaltend mit Anschaffungen sind.
Auf der Straße war und ist Distanz halten dagegen immer seltener möglich. Einige Menschen nehmen es mit den Abstandsregeln nicht so genau und drängeln sich rücksichtlos vor. Es ist zu hoffen, dass sich nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg die Situation in den Geschäften nun nicht ähnlich entwickelt.
Trotzdem ist die Entscheidung der Mannheimer Richter überfällig. Sie beendet einmal mehr eine Ungleichbehandlung, wie sie gerade in Grenzregionen zu anderen Bundesländern immer wieder zutage tritt. Es ist nicht zu verstehen, warum sich in einem 800 Quadratmeter großen Geschäft in Mannheim 40 Personen gleichzeitig aufhalten durften, während dies in Ludwigshafen 80 gestattet war.
Die Beschränkung ist auch deshalb als ungerecht zu bezeichnen, weil sie dazu geführt hat, dass Kunden auf der Straße auf Einlass warten mussten. Wer dort nicht dicht an dicht in der Schlange stehen wollte, erledigte den Kauf im Internet und brachte den stationären Händler um seinen derzeit so wichtigen Umsatz.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gestattet den Einzelhändlern nun mehr Freiheiten. Profitieren werden vor allem die Händler mit wenig Verkaufsfläche. Gleichzeitig steigt ihre Verantwortung, noch mehr aber die der Kunden. Sie müssen mehr denn je darauf achten, den Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Kunden einzuhalten. Zum eigenen und dem Schutz der anderen.