Über das Ziel hinaus

Dieter Giese zur Verfassungsklage von FDP, Linken und Grünen gegen das umstrittene bayerische Polizeigesetz

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Dieter Giese
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Sicher: Die höchst ungewöhnliche Zusammensetzung der Allianz in Berlin, die da gestern dem bayerischen Polizeiaufgabenkontrollgesetz (PAG) den juristischen Kampf angesagt hat, bedeutet allein noch lange nicht, dass den Regierenden in München nun wirklich Ungemach aus Karlsruhe droht.

Allerdings dürfte die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktionen der FDP, der Grünen und der Linkspartei die Unsicherheit rund um die Münchner Staatskanzlei vor der wichtigen Landtagswahl im Oktober nicht gerade verringern – obwohl eine Entscheidung aus Karlsruhe erst lange nach der Abstimmung ansteht.

Tatsächlich aber dürften die Chancen gut stehen, dass die Karlsruher Richter das neue Gesetz in die Tonne stampfen. Da klingt im weiß-blauen Polizeiaufgabengesetz nicht nur manches recht diffus und juristisch unscharf wie der Begriff der „drohenden Gefahr“, auch wenn ihn die Verfassungsrichter in anderer Sache selbst ins Spiel gebracht haben.

Nein, manches, das die Gesetzgeber von den Christsozialen in Bayern da dem Bürger vorsetzen, riecht eben gleich nach dem umstrittenen US-Gefängnis Guantanamo: Dass eine Präventionshaft drei Monate dauern darf – statt bisher 14 Tage –, könnte ja gerade eben noch durchgehen.

Dass diese Vorbeugehaft aber immer wieder verlängert werden kann, das dürfte selbst bis tief ins bürgerliche Lager der Bayern hinein für starke Bauchschmerzen sorgen. Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz hat die CSU auf das wachsende Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung gesetzt – und ist wieder einmal deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Auch darüber werden die Bayern im Oktober ganz grundsätzlich ihr Urteil sprechen.

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