Menschen in Deutschland werden ausgegrenzt – vor allem dann, wenn sie keine helle Hautfarbe haben. Oder wenn sie mit einer Behinderung leben. Doch Diskriminierung ist nichts, was nur am angeblichen Rand der Gesellschaft vermeintlichen Minderheiten passiert. Es ist Alltag.
Auch für junge Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes aus der Karriere gedrängt werden. Für ältere Menschen, in die Unternehmen nicht mehr „investieren“, weil sie lieber junge Angestellte fördern.
All das passiert – davon berichtet die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes Ferda Ataman in ihrem Jahresbericht. Deutschland war nie ein Vorreiter im Kampf gegen Diskriminierung. Im Gegenteil: Vieles wurde zu lange abgetan, zu wenig beachtet.
Erst auf Druck der EU machte sich die deutsche Politik für die Gleichbehandlung stark. Doch noch immer, Jahre später, fehlt es an Beratungsstellen, an die sich Menschen wenden können, die aufgrund ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Identität, ihrer Religion oder ihres Alters ausgegrenzt werden.
Viele wissen gar nicht, dass es ein Gesetz gibt, das Betroffene schützen soll: das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG. Und damit fängt es schon an: Die Politik und die Zivilgesellschaft müssen stärker aufklären – Menschen müssen wissen, wie sie sich gegen ungerechte Benachteiligung zur Wehr setzen.
Dabei hilft es nicht, wenn der Bund vorangeht. Die Länder müssen nachziehen. Denn: Diskriminierung durch die Polizei oder in der Schule ist Ländersache.
Einige Landesregierungen sind gut aufgestellt, wie etwa Berlin und NRW. Andere hinken bitter hinterher. Doch das kann sich niemand mehr leisten: Denn die Gleichbehandlung ist ein Grundrecht.
Mannheimer Morgen Plus-Artikel Ein Grundrecht
Christian Unger zur Vorstellung des Jahresberichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes