Augen auf bei der Berufswahl! Das ist so ein Satz, der immer fällt, wenn sich jemand über Wochenendarbeit, Nachtschichten, schlechte Bezahlung oder unerfreuliche Aufgaben beklagt. Manchmal, da wird das launige Bonmot auch von Menschen im Munde geführt, die verbale Spitzfindigkeiten und grundlose Neiddebatten leid sind. Lehrer kontern beispielsweise auf Anwürfe in Sachen Urlaub und Arbeitszeiten, aus schierer Genervtheit gerne mit „Tja, selbst schuld, Augen auf bei der Berufswahl!“
Beim Beruf mag man noch eine Wahl haben, bei der Bezeichnung desselben dann schon weniger. Manch einer verflucht den Tag, da er als Verwaltungsmensch auf eine „Stelle für Grundsatzfragen“ gesetzt wurde. Sobald in einer Dienstbesprechung der Satz fällt (und das tut er in Behörden ziemlich oft) „Das sollte mal grundsätzlich geklärt werden!“ – ist der arme Teufel schon qua Stellentitel zuständig, und zwar von Fußpilz im Hallenbad bis zu Protokollfragen.
Weiter gefasst sind da nur die Aufgaben eines „Beraters“, der im Berufsbild eines studierten Betriebswirts ziemlich breit gefordert wird. Als Jurist wiederum wäre der fachliche Stoff eigentlich klar umrissen, während das gesellschaftlich zuerkannte Kompetenzfeld allerdings unendlich ist: Marketing, Verteidigung, Gesundheitswesen, Theaterleitung, Politik oder Medienkonzerne – Juristen können pauschal alles. Als Intendant ist man in Theatern und im Staatsfernsehen laut lateinischer Wortherkunft zielführend, wegweisend, ziehend – und somit buchstäblich ganz weit vorne. Pauschal gilt: Berufsbezeichnung und Stellenbeschreibungen bleiben ein weites Feld. Also Augen auf! Ralf-Carl Langhals