Die Miete muss bis zum Ende des Mietverhältnisses gezahlt werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn man früher auszieht und der Vermieter Handwerker in die Wohnung lässt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Koblenz, über das die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 18/2021) berichtet. Fehlt ein Aufhebungsvertrag und können die Handwerker die Wohnung jederzeit wieder verlassen, besteht die
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