Da Frühling und Sommer wie in diesem Jahr vorwiegend zu Hause verbracht werden müssen, spielen viele Mieter mit dem Gedanken, Planschbecken oder mobile Pools auf Terrasse, Balkon oder im Gemeinschaftsgarten aufzustellen. Nicht immer ist dies ohne Zustimmung des Vermieters möglich, informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Planschbecken und Pools dürfen als Spielgeräte
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