Mit Erleichterung haben die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen (rem) auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) reagiert: Ein Besucher hatte entgegen des Fotografierverbots Aufnahmen von Ausstellungsstücken erstellt. Zudem hatte er Katalogseiten eingescannt mit Fotos, die im Auftrag der Reiss-Engelhorn-Museen erstellt worden waren. Alles stellte auf der Internet-Enzyklopädie Wikipedia
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