Gegen Ende des Prozesses wegen der Explosion vor bald drei Jahren auf dem Gelände der BASF hatte ein Gutachter des TÜV Süd noch Kritik am Schutz der Ethylen-Rohrleitung geäußert: „Warum hat man die Ethylenleitung nicht mit einer Brandschutzverkleidung ausgestattet? Das war die erste Frage, die ich mir gestellt habe.“ Welche Konsequenzen hat der weltgrößte Chemiekonzern daraus gezogen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wurde die Leitung inzwischen mit einer Brandschutzbeschichtung versehen?
Ja, teilt die BASF auf Nachfrage dieser Zeitung mit. Die Leitung sei laut einem Sprecher 2016 im Zuge des Wiederaufbaus mit einer Isolierung versehen worden.
Der Gutachter bemängelte auch die fehlende farbliche Kennzeichnung der Pipelines. Gibt es diese Markierungen inzwischen?
Nein. Nach Aussage des Sprechers sei eine permanente farbliche Markierung der unterschiedlichen Pipelines wegen der hohen Anzahl auch in Zukunft nicht vorgesehen. Jedoch sei der Arbeitsablauf den Sicherheitsstandards angepasst worden. Demnach werde vor Arbeitsbeginn unter anderem verlangt, „eine Gefährdungsbeurteilung aller umliegenden Leitungen im Sechs-Augen-Prinzip durchzuführen“.
Wie sehen Regelverschärfungen für Heißarbeiten aus, die auf Anweisung des TÜV eingetreten sind?
Wie der Sprecher weiter mitteilte, sei es bei „Schneidearbeiten an Rohrleitungen“ verpflichtend, mit funkenarmen Werkzeugen zu arbeiten, um eine Entzündung zu vermeiden. Ausnahmen unterliegen demnach der Genehmigung durch den Betriebsleiter und weiterer Sicherheitsmaßnahmen.
Gibt es Informationen, wie es den Feuerwehrleuten, die an dem Einsatz beteiligt waren, inzwischen geht?
Nein. Der Chemiekonzern gab am Dienstag unter „Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen“ keine Auskünfte über physische oder psychische Genesungen der Einsatzkräfte der Werksfeuerwehr.