Wohnen - CDU-Politiker nutzt Apartments, die die Wohnungsbaugesellschaft nur intern in Notfällen belegt / GBG verspricht Aufklärung

Löbel-Mieter in GBG-Wohnungen

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Stefan Proetel
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Mannheim. Der Bundestagsabgeordnete und Stadtrat Nikolas Löbel (CDU) hat bei der Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft GBG zwei Wohnungen für eigene Mieter und für die Dauer der Sanierungen in seinem eigenen Haus in der Neckarstadt-Ost angemietet. Es handelt sich um sogenannte Drehscheibenwohnungen, die die GBG eigentlich nur intern und zeitlich begrenzt an eigene Mieter vergibt. Auf Anfrage dieser Redaktion sagte das Unternehmen, dass wohl „entgegen unserer Prozesse“ gehandelt worden sei.

GBG-Sprecher Christian Franke sagte dieser Redaktion am Sonntagabend, dass das Unternehmen den Fall „in voller Konsequenz aufarbeiten“ werde. Mit Hilfe einer externen Anwaltskanzlei soll für Klarheit gesorgt werden, wie es hierzu kommen konnte. Wer für die Vergabe der Wohnungen bei der GBG an Löbel zuständig war, dazu möchte sich die GBG „zum Schutz der involvierten Mitarbeiter und mit Blick auf das angestoßene Compliance-Verfahren sowie die Aufklärungsarbeit der in diesem Fall von uns beauftragten Anwaltskanzlei“, nicht äußern.

Nikolas Löbel und sein Anwalt, der Mannheimer CDU-Fraktionsvorsitzende Claudius Kranz, äußerten sich auf mehrere Anfragen dieser Redaktion nicht. Sie verwiesen auf einen Interviewtermin mit der Redaktion am Montag, 14. September.

Für Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD), Aufsichtsratsvorsitzender der GBG, ist nach Angaben seines Sprechers Ralf Walther eine „schnelle und umfassende Aufklärung von besonderer Bedeutung“. Kurz habe in einem Brief eines Mieters an ihn von der Nutzungsvereinbarung Löbels mit der GBG nach seinem Urlaub am 11. September erfahren. „Die regelbasierte und nachvollziehbare Vergabe von Wohnungen der GBG sei von besonderer Bedeutung, da es sich um eine Frage der Gerechtigkeit handelt“, so Walther weiter. Der GBG-Vorsitzende Karl-Heinz Frings wurde laut Christian Franke nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub am 2. September über den Fall informiert.

Bekannt wurde die Anmietung der Wohnungen in einem Rechtsstreit Löbels am Amtsgericht Mannheim mit einem der vorübergehend ausquartierten Mieter. Das Gericht hatte am 7. August dem Erlass einer einstweiligen Verfügung des Mieters im wesentlichen stattgegeben. Löbel muss den 66-Jährigen demnach wieder in die Wohnung lassen und ihm die Schlüssel dafür aushändigen.

Der CDU-Politiker hatte dem Mann laut Urteilsbegründung zwei Tage nach seinem Auszug aus der Wohnung in der Neckarstadt-Ost im Januar außerordentlich gekündigt. Dieses Verfahren ist noch am Amtsgericht anhängig. Der CDU-Politiker vermietete die Vier-Zimmer-Einheit später neu. Er verlangt dafür bis zu 14 Euro pro Quadratmeter kalt. Sein Mieter bezahlte rund vier Euro.

Ehemalige Mitarbeit Ressortleiter Lokales/Regionales und Mitglied der Chefredaktion

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