Berlin/Mannheim. Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland wird angesichts weiter hoher Infektions- und Todeszahlen bis Mitte Februar verlängert. Zugleich beschlossen Bund und Länder am Dienstagabend zusätzliche Einschränkungen: Die oft genutzten Alltagsmasken aus Stoff reichen künftig vielerorts nicht mehr aus. In Bus und Bahn sowie beim Einkaufen müssen die besser schützenden FFP2-Masken oder OP-Masken getragen werden.
Ein Grund für die Verschärfung sei die „ernsthafte Gefahr“ durch die wahrscheinlich deutlich ansteckendere Mutation des Coronavirus, sagte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nach den Beratungen in Berlin. „Noch ist gewissermaßen Zeit, die ganze Gefährlichkeit auch einzudämmen.“ Dafür müsse aber jetzt gehandelt werden, sonst könnten die Infektionszahlen schnell stark ansteigen, sagte die Kanzlerin.
Nach dem Beschluss bleiben etwa die Restaurants und Bars, Freizeiteinrichtungen, Theater, Kinos sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin für Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen. Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.
Längere und leidenschaftliche Diskussionen gab es zwischen Bund und Ländern über den Umgang mit den Schulen. Man einigte sich schließlich, dass Schulen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. In dem Fall werden Eltern häufig gebeten, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Gleiches gilt für Kindertagesstätten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte allerdings an, Grundschulen und Kitas voraussichtlich vom 1. Februar an schrittweise und vorsichtig wieder öffnen zu wollen, „wenn die Infektionslage das zulässt“.
In ihrem Beschluss haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Um Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit zu reduzieren, müssen Arbeitgeber künftig wo immer es möglich ist, Arbeit im Homeoffice ermöglichen Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat bereits einen Entwurf für eine Homeoffice-Verordnung vorgelegt.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar kritisierte dies. „Die Homeoffice-Pflicht halten wir nicht für sachgerecht“, so ein Sprecher in einer Mitteilung. Wo mobiles Arbeiten möglich sei, setzten Unternehmen und Beschäftigte dies bereits weitgehend um.
Johannes Hurst, Präsident der Steuerberaterkammer Nordbaden, wirft indes dem Bundeswirtschaftsministerium vor, bei der Auszahlung der Corona-Hilfen „sehr dilettantisch ans Werk“ zu gehen. Im Interview kritisierte Hurst die nachträgliche Änderung der Kriterien: „Jetzt haben viele Firmen berechtigte Angst, dass sie Geld wieder zurückzahlen müssen.“ dpa/was/epd/jor