Mannheim. Innerhalb weniger Wochen muss die Stadt Mannheim zum zweiten Mal im selben Verfahren eine juristische Niederlage hinnehmen. Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe geklagt haben Eltern, die für ihren vierjährigen Sohn den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz geltend machen. Die Stadt hatte ihnen einen Platz in einer privaten Kita angeboten, die mit 900 Euro monatlichem Elternbeitrag ein Mehrfaches von dem verlangt, was in städtischen Kitas üblich ist.
Das Verwaltungsgericht bezeichnete das mit Beschluss vom 4. Oktober als „unzumutbar“ für die Eltern. Stattdessen habe die Stadt „umgehend“ einen geeigneteren Betreuungsplatz bereitzustellen. Die einstweilige Anordnung greift dem Hauptsacheverfahren vor, in dem der Klage der Eltern nach Ansicht des Gerichts mit „hohem Maß an Wahrscheinlichkeit“ stattgegeben werde.
Statt dem Beschluss zu folgen, hatte die Stadt gegen die einstweilige Anordnung Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Die Rechtsanwältin der Familie wiederum beantragte Vollstreckung des Beschlusses. Genau dem kam das VG jetzt nach. Es droht der Stadt Mannheim ein Zwangsgeld in Höhe von 3000 Euro an – für den Fall, dass sie der Anordnung vom 4. Oktober nicht binnen vier Wochen nachkommt und der Familie einen Platz zur Verfügung stellt.
Inzwischen hat sich eine weitere Familie gemeldet, der die Stadt einen Platz in der gleichen privaten Kita angeboten hat. Auch sie möchte jetzt Klage erheben und ihren Rechtsanspruch durchsetzen. Sie sucht seit einem Jahr nach einem Platz für den dreijährigen Sohn. bhr