Sicherheit - Versicherung erlischt bei frisierten Pedelecs

Tunen kann teuer werden

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tmn
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Bad Soden. Beim Pedelec unterstützt ein Elektromotor bis 25 km/h beim Treten. Rein rechtlich gilt so ein umgangssprachlich auch E-Bike genanntes Zweirad dann als normales Fahrrad. Wer es aber schneller oder stärker macht, baut es zum Kraftfahrzeug um, warnt der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV). Den Status als Fahrrad hat es dann verloren – mit bösen Folgen. Denn wer so ein illegal frisiertes Elektrofahrrad im Straßenverkehr bewegt, riskiert unter anderem Bußgelder, Strafen, Führerscheinverlust und bekommt in der Regel Teilschuld bei Unfällen.

Außerdem kommt keine Versicherung für Schäden auf. Denn der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung erlischt. Normalerweise übernimmt diese die Schäden Dritter bei mit Fahrrädern verursachten Unfällen. Als Fahrrad gilt auch ein Pedelec – wenn sein Motor auf maximal 250 Watt Nenndauerleistung kommt. Und es darf nur bis 25 km/h beim Treten unterstützen.

S–Version für Schnelle

Auch wer als Werkstatt seinen Kunden das Pedelec illegal tunt, muss mit gravierenden Folgen rechnen, so der ZIV. Unter anderem können die Beteiligung als Beihilfe zu einer Straftat ausgelegt werden. Ein Tipp für alle, die schneller unterwegs sein wollen, könnten S-Pedelecs sein. Die unterstützen bis 45 km/h. Doch dann sind ein Führerschein und ein Versicherungskennzeichen nötig. Außerdem gilt Helmpflicht – S-Pedelecs gelten als Kraftfahrzeuge. tmn

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