Stuttgart. Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt - demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen. Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter eine Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich fünf Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.
Bei Verstößen gegen die Regeln drohen Bußgelder. Für den öffentlichen Nahverkehr gab das Verkehrsministerium allerdings bekannt, in Bussen und Bahnen erst ab dem 1. Februar Bußgelder verhängen zu wollen.
Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.
Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Von Mittwoch an soll zudem ein Alkoholverbot nur noch an bestimmten öffentlichen Orten, etwa in Innenstädten, greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden vorab festlegen. Bisher galten für den Ausschank und Konsum von Alkohol striktere Bestimmungen, es war die Rede vom gesamten öffentlichen Raum in Baden-Württemberg. Eine ähnliche Regelung in Bayern war allerdings vom dortigen Verwaltungsgerichtshof gekippt worden.
Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts.