Karlsruher Verwaltungsgericht zweifelt an Rechtmäßigkeit der Corona-Allgemeinverfügungen

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dpa/lsw
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Südwest. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung infrage gestellt, in der die härteren Corona-Maßnahmen im Hotspot Pforzheim geregelt sind. Das könnte das falsche Instrument dafür sein, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Auch andere Kommunen mit hohen Infektionszahlen nutzen Allgemeinverfügungen. Ein Sprecher des Sozialministeriums sagte, man wolle die Begründung des Gerichts am Freitag prüfen und - wenn nötig - Konsequenzen ziehen. Wichtig sei, dass das Gericht die Maßnahmen an sich nicht beanstandet habe. Das Landratsamt Enzkreis, zuständig auch für Pforzheim, kündigte an, trotz hoher Fallzahlen zunächst keine weiteren Verfügungen zu erlassen oder zu verschärfen.

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